Patienten, die für zahnärztliche Behandlungen ins Ausland reisen, können viel Geld sparen – aber es ist Vorsicht geboten. Implantate, Prothesen, Brücken und Kronen können teilweise für ein Bruchteil der inländischen Preise aus dem Ausland erworben werden.
Zunächst ist es sehr wichtig, dass der Patient mit dem Behandler in der gleichen Sprache spricht. Zahnmedizin ist eine Vertrauenssache und setzt uneingeschränkte Kommunikation beider Parteien voraus. In der Regel müssen die Patienten die gesamte Rechnung im Ausland in Bar begleichen. Bei Ihrem heimischen Zahnarzt ist bei höheren Kosten eher eine Ratenzahlung die Regel.
Es gibt nur innerhalb der Europäischen Union eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Zahnersatz. Der Patient muss bei aufgetretenen Problemen oder für die Nachsorge wieder den gleichen Behandler im Ausland aufsuchen. Dies ist natürlich mit zusätzlichen Kosten der An- und Abreise verbunden.
Viele Zahnärzte aus dem Ausland berechnen die Nachsorge- und Kontrolltermine zusätzlich ab. Normalerweise können Patienten im Inland auch nach den zwei Jahren den Behandler aufsuchen und die Arbeiten bleiben nachvollziehbar.
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muss dieser im ausländischen Gerichtsstand durchgeführt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen haften nur für das Inland und der Patient muss die Rechtskosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Patienten, die sich interessieren, den Zahnersatz im Ausland anfertigen zu lassen, sollten die zusätzlichen Kosten der Reise, Unterkunft, Nachbesserungen, Nachsorge und die teilweise fehlende Garantie der Behandlungen mit einkalkulieren. Oft müssen Nachbesserungen am Zahnersatz erfolgen, wenn der Patient beruflich oder privat nicht kurzfristig verreisen kann.
Der Zahnersatz ist in der Schweiz teuer und es ist der beste Weg seine Kosten zu senken, wenn sie mehrere unverbindliche Kostenvoranschläge einholen und vergleichen.
Die SEEKLINIK ZÜRICH unterstützt Sie dabei!
Scheuen Sie sich nicht, uns ganz einfach zu schreiben oder anzurufen.