Es ist für viele Menschen ein unangenehmer Pflichttermin: die Zahnarztkontrollen. Sie sollten die regelmässigen Kontrollbesuche beim Dentisten aber nicht unterschätzen. Früh erkannte Erkrankungen von Zähnen und Zahnfleisch lassen sich heutzutage sehr gut medizinisch behandeln. Unerkannte und unbehandelte Erkrankungen in der Mundhöhle können lebensbedrohlich sein!
Erkannte Erkrankungen der Mundschleimhaut sollten zur weiteren Abklärung an einem MKG-Chirurgen überwiesen werden.
Gesunde Erwachsene sollten den Zahnarzt mindestens einmal im Jahr aufsuchen. Patienten mit einer bereits bestehenden Erkrankung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates benötigen häufigere Kontrollen, oft in Kombination einer professionellen Zahnreinigung (PZR), beim Zahnarzt. Auch Patienten mit einer Grunderkrankung wie Diabetiker und Raucher sollten mindestens zweimal im Jahr zur Kontrolle.
Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr gelten strengere Regeln und sollten zweimal im Jahr eine Kontrolle beim Zahnarzt vereinbaren. Auch hier gilt natürlich die Regel, dass bei bereits bestehenden Beschwerden, die Kontrolltermine zeitlich enger angesetzt werden müssen.
In den Routinekontrollen inspiziert der Zahnarzt die Mundschleimhaut auf verdächtige Veränderungen. Es werden die restaurativen Arbeiten, wie z. B. Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen und prothetischen Versorgungen (Implantate) auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Durch radiologische Aufnahmen können die für das Auge des Betrachters nicht sichtbare Defekte, sichtbar gemacht werden. Insuffiziente Versorgungen in der Mundhöhle sind ein beliebter Angriffspunkt für Bakterien.
Die genaue Anzahl der Zahnarztkontrollen pro Jahr sollten Sie unbedingt in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Zahnarzt besprechen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben!