Die Anzahl von durchgeführten Schönheitsoperationen in der Schönheitschirurgie, nimmt weltweit zu. Immer mehr Menschen entschieden sich für einen kosmetischen Eingriff durch einen Spezialisten.
Der Begriff des „Schönheitschirurgen“ ist gesetzlich nicht geschützt und jeder Arzt darf Schönheitsoperationen durchführen.
Aber Vorsicht: Jeder operative Eingriff in der Schönheitschirurgie bringt Risiken mit sich und das gewünschte Ergebnis kann von den Erwartungen des Patienten stark abweichen. Besonders wichtig ist eine vorher und nachher Dokumentation mit Fotos.
Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist für plastische Operationen am Gesicht- und Halsbereich durch seine langjährige Ausbildung hoch spezialisiert.
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